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   BGH, 19.08.1964 - 3 StR 30/64   

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https://dejure.org/1964,612
BGH, 19.08.1964 - 3 StR 30/64 (https://dejure.org/1964,612)
BGH, Entscheidung vom 19.08.1964 - 3 StR 30/64 (https://dejure.org/1964,612)
BGH, Entscheidung vom 19. August 1964 - 3 StR 30/64 (https://dejure.org/1964,612)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Behandlung eines Strafurteils eines Gerichts der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) in der Bundesrepublik als ein "im Inland" ergangenes Urteil - Vollstreckung eines solchen Urteils in der Bundesrepublik - Beantragung einer Feststellung der Unzulässigkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 20, 5
  • NJW 1964, 2169
  • MDR 1964, 1020
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.02.1954 - 3 StR 391/53
    Auszug aus BGH, 19.08.1964 - 3 StR 30/64
    Erkenntnisse deutscher Gerichte der sowjetischen Besatzungszone in Strafsachen werden in der Bundesrepublik auch als Urteile inländischer Gerichte angeschen (BGHSt 5/364).

    Das Strafurteil eines Gerichts der SBZ wird in der Bundesrepublik als ein "im Inland" ergangenes Urteil (vgl. § 23 AUG. 3 Nr. 3, aber auch § 25 Abs. 2 Nr. 2, § 244 StGB u.a.) behandelt (BVerfGE 1, 332, 341; 11, 150, 158; 12, 62, 65; BGHSt 5, 364; 7, 53; 15, 72).

    Für § 244 StGB hat das Urteil BGHSt 5, 364 (s. auch BGH VRS 14, 199) es "auf sich beruhen" lassen, ob die in § 2 Abs. 5 RHilfeG angeführten, die Vollstreckung hindernden Ausnahmen "auch der Heranziehung einer Verurteilung als rückfallbegründende Bestrafung entgegenstehen".

  • BVerfG, 13.06.1952 - 1 BvR 137/52

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollstreckung eines sowjetzonalen

    Auszug aus BGH, 19.08.1964 - 3 StR 30/64
    Das Strafurteil eines Gerichts der SBZ wird in der Bundesrepublik als ein "im Inland" ergangenes Urteil (vgl. § 23 AUG. 3 Nr. 3, aber auch § 25 Abs. 2 Nr. 2, § 244 StGB u.a.) behandelt (BVerfGE 1, 332, 341; 11, 150, 158; 12, 62, 65; BGHSt 5, 364; 7, 53; 15, 72).

    Schon in dem Urteil BVerfGE 1, 332 vom 13. Juni 1952 heisst es im Leitsatz 1: "Die Vollstreckung eines sowjetzonalen Strafurteils in der Bundesrepublik ist ... ausgeschlossen, wenn das sowjetzonale Strafurteil gegen den Zweck eines Bundesgesetzes verstösst oder wesentliche rechtsstaatliche Grundsätze verletzt oder im Widerspruch zu einem im Grundgesetz gewährleisteten Grundrecht steht".

  • BVerfG, 17.01.1961 - 2 BvL 17/60

    Ne bis in idem im innerdeutschen Rechtshilfeverkehr

    Auszug aus BGH, 19.08.1964 - 3 StR 30/64
    Das Strafurteil eines Gerichts der SBZ wird in der Bundesrepublik als ein "im Inland" ergangenes Urteil (vgl. § 23 AUG. 3 Nr. 3, aber auch § 25 Abs. 2 Nr. 2, § 244 StGB u.a.) behandelt (BVerfGE 1, 332, 341; 11, 150, 158; 12, 62, 65; BGHSt 5, 364; 7, 53; 15, 72).
  • BVerfG, 17.01.1961 - 2 BvL 25/60

    Richterliche Unabhängikeit und Bindungswirkung obergerichtlicher Entscheidungen

    Auszug aus BGH, 19.08.1964 - 3 StR 30/64
    Die unmittelbare Anwendung des Rechtshilfegesetzes und die sich daraus ergebende Bindungswirkung des § 16 RHilfeG könnten verfassungsrechtliche Überlegungen (vgl. Art. 97 Abs. 1 GG) auslösen, wenn sie dazu führen, Gerichte an die Entscheidungen von Generalstaatsanwälten, also von nichtrichterlichen Stellen zu binden (vgl. BVerfGE 12, 67).
  • BGH, 28.10.1954 - 1 StR 379/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.08.1964 - 3 StR 30/64
    Das Strafurteil eines Gerichts der SBZ wird in der Bundesrepublik als ein "im Inland" ergangenes Urteil (vgl. § 23 AUG. 3 Nr. 3, aber auch § 25 Abs. 2 Nr. 2, § 244 StGB u.a.) behandelt (BVerfGE 1, 332, 341; 11, 150, 158; 12, 62, 65; BGHSt 5, 364; 7, 53; 15, 72).
  • BGH, 15.07.1960 - 2 ARs 193/60

    Voraussetzungen an die Zuständigkeit eines Gerichts zur Wiederaufnahme eines

    Auszug aus BGH, 19.08.1964 - 3 StR 30/64
    Das Strafurteil eines Gerichts der SBZ wird in der Bundesrepublik als ein "im Inland" ergangenes Urteil (vgl. § 23 AUG. 3 Nr. 3, aber auch § 25 Abs. 2 Nr. 2, § 244 StGB u.a.) behandelt (BVerfGE 1, 332, 341; 11, 150, 158; 12, 62, 65; BGHSt 5, 364; 7, 53; 15, 72).
  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvR 234/60

    Verfassungswidrigkeit der Vollstreckung von Entscheidungen sowjetzonaler Gerichte

    Auszug aus BGH, 19.08.1964 - 3 StR 30/64
    Das Strafurteil eines Gerichts der SBZ wird in der Bundesrepublik als ein "im Inland" ergangenes Urteil (vgl. § 23 AUG. 3 Nr. 3, aber auch § 25 Abs. 2 Nr. 2, § 244 StGB u.a.) behandelt (BVerfGE 1, 332, 341; 11, 150, 158; 12, 62, 65; BGHSt 5, 364; 7, 53; 15, 72).
  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 214/83

    Sondereinheit 'Nachtigall' - Allgemeines Persönlichkeitsrecht, § 823 Abs. 2 BGB

    Dies findet seinen Ausdruck in den Vorbehalten des § 2 RHG, insbesondere im Vorbehalt der Rechtsstaatlichkeit des § 2 Abs. 1 Nr. 2 RHG (vgl. auch BGHSt 20, 5, 10 f.).

    Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat deshalb in BGHSt 20, 5, 9 die Frage aufgeworfen, ob die Bindungswirkung mit der Garantie der Unabhängigkeit der Richter (Art. 97 GG) vereinbar sei, ohne indes diese Frage zu entscheiden.

  • BGH, 26.11.1980 - 3 StR 393/80

    Inland - Gebiet der DDR - DDR - DDR-Straftaten - Geltung des deutschen

    Die Fassung der Vorschrift geht im wesentlichen auf den Entwurf eines Strafgesetzbuches - E 1962 - zurück, nach dem der Begriff "Inland" (§ 3 StGB) entsprechend der damaligen Rechtsprechung (vgl. noch BGHSt 20, 5, 7) nicht nur die Gebiete im Geltungsbereich des Strafgesetzbuches, sondern auch die Deutsche Demokratische Republik und die übrigen Gebiete des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 umfaßte (E 1962, S. 106).
  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 237.63

    Verbrechen gegen das Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels - Anspruch auf

    Es bedarf hier jedoch keines Eingehens auf die Frage, welche Folgerungen daraus zu ziehen sind in Fällen, in denen die Rechtskraft eines strafgerichtlichen Erkenntnisses Tatbestandsvoraussetzung für eine weitere Rechtsfolge ist, wie z.B. im Strafprozeß in Fällen des strafschärfenden Rückfalls (zu dieser Frage vgl. insbesondere die Entscheidung des BGH in NJW 1964 S. 2169) oder gemäß § 13 Abs. 3 der Bundesdisziplinarordnung - BDO - im Disziplinarverfahren gegen Beamte.
  • OLG Braunschweig, 22.11.1991 - Ws 13/91

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch

    Dieser konnte sich zwar nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik manifestieren, aber er war real und hatte nicht nur den Charakter eines politischen Bekenntnisses, wie sich u.a. in der Einrichtung der Zentralen Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter gezeigt hat und wie sich auch daraus ergibt, daß verschiedene höchstrichterliche Urteile in bezug auf in der DDR begangenes Unrecht (hauptsächlich gemäß § 241 a StGB ) ergangen sind (s. BGHSt 20, 5 ff; 30, 1 ff [BGH 26.11.1980 - 3 StR 393/80 S] ; 32, 293 ff [BGH 07.03.1984 - 3 StR 550/83 S]).
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